Arbeitsschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit 
nach ASiG und DGUV V2

Ein sicherer Arbeitsplatz schützt Menschen – und Unternehmen.
Ich übernehme die Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV V2, damit Sie Ihre gesetzlichen Pflichten effizient erfüllen und Ihre Beschäftigten wirklich geschützt sind.
Praxisnah, verständlich und ohne unnötige Bürokratie.

Grundbetreuung nach DGUV V2

Die Grundbetreuung bildet die Basis eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems.
Ich sorge dafür, dass Gefährdungen erkannt, bewertet und systematisch minimiert werden.

Leistungsübersicht:

  • Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen, die Mitarbeitende wirklich erreichen
  • Dokumentation und Nachweise gemäß DGUV V2
  • Begehungen und Sicherheitsgespräche mit Ergebnisbericht
  • Beratung zu Organisation, Verantwortung und Delegation im Arbeitsschutz
  • Maßnahmenverfolgung und Wirksamkeitskontrolle

Ihr Vorteil: Sie sind rechtssicher aufgestellt und steigern gleichzeitig die Sicherheit und Motivation Ihrer Mitarbeitenden.

Betriebsspezifische Betreuung

Verändert sich Ihr Betrieb – neue Maschinen, Arbeitsstoffe oder Verfahren – passe ich Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen individuell an.
So bleibt Ihr System aktuell und auditbereit.

Typische Themen:

  • Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren
  • Aktualisierung von Betriebsanweisungen
  • Schulungen zu spezifischen Gefährdungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Ergonomie)
  • Unterstützung bei Behörden- oder Unfallversicherungsvorgaben

Beratung & Unterstützung

Ob Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dauerhaft oder zeitweise benötigen – ich biete flexible Modelle, abgestimmt auf Betriebsgröße und Branche.

  • Einmalige Beratung (z. B. Audit-Vorbereitung)
  • Regelbetreuung nach DGUV V2
  • Vertretung / Interimslösungen bei Ausfall der internen Fachkraft

FAQ – Häufige Fragen zum Arbeitsschutz

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Mindestens bei jeder wesentlichen Änderung (neue Tätigkeiten, Maschinen, Prozesse). Empfohlen wird eine jährliche Durchsicht.

Wann ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvoll?
Wenn intern keine ausgebildete Fachkraft vorhanden ist oder die Kapazitäten fehlen. Eine externe Betreuung spart oft Zeit und Kosten.

Welche Dokumente benötige ich für eine behördliche Prüfung?
Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Betriebsanweisungen, Begehungsberichte und Nachweise über Prüfungen technischer Arbeitsmittel.

Logo

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.