Brandschutz
Betreuung durch den Brandschutzbeauftragten
Brandschutz ist mehr als Pflicht: Er schützt Menschenleben, Sachwerte und Betriebssicherheit.
Ich übernehme die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gemäß DIN 14096 und ASR A2.2 – individuell, rechtssicher und praxisnah.
Ihre Vorteile einer professionellen Brandschutzbetreuung
- Rechtssicherheit bei Behörden- und Versicherungsauflagen
- Aktualisierte Unterlagen und Übungen ohne Termindruck
- Praxisnahe Schulungen, die Wissen vermitteln statt Listen abhaken
- Einheitlicher Ansprechpartner für alle brandschutztechnischen Themen
Meine Leistungen im Überblick
- Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung A–C
- Evakuierungsübungen & Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2
- Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne nach DIN 14096/14095
- Begehungen und Überwachung brandschutztechnischer Einrichtungen
- Beratung bei Umbauten, Nutzungsänderungen und Neuanschaffungen
- Teilnahme an Begehungen von Versicherern, Bauaufsicht oder Feuerwehr
Ergebnis: Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen – und Ihre Mitarbeitenden wissen im Ernstfall genau, was zu tun ist.
Regelmäßige Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- Prüfung der Brand- und Alarmorganisation
- Kontrolle von Löschmitteln, Fluchtwegen und Sicherheitskennzeichnungen
- Dokumentation und Berichtswesen an die Geschäftsleitung
- Schulung und Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitenden
FAQ – Häufige Fragen zum Brandschutz
Wie oft müssen Brandschutzübungen durchgeführt werden?
Mindestens einmal jährlich; bei größeren Betrieben oder erhöhtem Risiko häufiger.
Wer muss Brandschutzhelfer ausbilden lassen?
Mindestens 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung entsprechend mehr (ASR A2.2).
Wie oft muss die Brandschutzordnung überprüft werden?
Spätestens alle zwei Jahre oder bei Änderungen von Nutzung, Personal oder Bauzustand.
Benötige ich zwingend einen Brandschutzbeauftragten?
Das hängt von der Gefährdung, Betriebsgröße und den Landesbauordnungen ab. Ich prüfe gern, ob eine Verpflichtung besteht.
